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Die optimale Betreuung von Bewohnern und auch der Schutz des Pflegepersonals erlangen einen immer bedeutenderen Stellenwert in Alten- Pflegeeinrichtungen. Die gesetzliche Lage rund um das Betreiben von Medizinprodukten hat sich in den letzten Jahren grundlegend geändert. Auch der Gesetzgeber greift dies zunehmend auf und kontrolliert die Einrichtungen in Bezug auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Prüfintervalle. Viele Verantwortliche kennen leider ihre Verpflichtungen diesbezüglich nicht. In den gesetzlichen Vorgaben (MPG, MPBetreibV) wird eindringlich auf den Schutz der Anwender, Bewohner und Dritter eingegangen - die Hauptverantwortung trägt letztendlich der Betreiber. Medizinprodukte, wie z.B. Steckbeckenspülen und Badewannen dürfen nicht betrieben und angewendet werden, wenn sie Mängel aufweisen, durch die jemand zu Schaden kommen könnte. Jährliche hygienetechnische Kontrollen geben die Sicherheit, die gefordert wird.
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